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Double-Opt-in.
Double-Opt-in ist ein zweistufiges Anmeldeverfahren: Wer sich für einen Newsletter einträgt, erhält zuerst eine E-Mail mit einem Bestätigungslink. Erst nach dem Klick wird die Adresse in den Verteiler aufgenommen. So lässt sich nachweisen, dass die Einwilligung wirklich vom Inhaber der Adresse stammt.
Double-Opt-in — ausführlich erklärt
Beim einfachen Opt-in genügt es, eine Adresse ins Formular zu schreiben. Das Problem: Jeder kann dort jede Adresse eintragen, auch eine fremde. Beim Double-Opt-in folgt ein zweiter Schritt. Das System verschickt eine Bestätigungsmail, und erst der Klick auf den Link darin beweist, dass die Person Zugriff auf das Postfach hat und den Newsletter wirklich will. Datum, Uhrzeit und Herkunft der Bestätigung werden gespeichert.
Das Schweizer Recht schreibt das Double-Opt-in nicht ausdrücklich vor. Das UWG verlangt aber eine Einwilligung für Massenwerbung per E-Mail, und im Streitfall muss der Versender sie belegen. Das Double-Opt-in ist der einfachste Weg dazu. Wer auch Empfänger in Deutschland oder Österreich hat, kommt ohnehin kaum darum herum, weil die dortige Rechtsprechung es praktisch voraussetzt.
Ein Beispiel für eine gute Bestätigungsmail: Betreff «Bitte bestätigen Sie Ihre Anmeldung», ein Satz, worum es geht und wie oft Mails kommen, ein grosser Knopf «Anmeldung bestätigen» und der Hinweis, dass nichts passiert, wenn man nicht klickt. Keine Werbung, keine Bilder, die das Laden verzögern. Je schlichter, desto höher die Bestätigungsrate.
Ein Nebeneffekt ist die bessere Qualität der Liste. Tippfehler, Wegwerfadressen und Spam-Anmeldungen landen gar nicht erst im Verteiler. Das verbessert die Zustellbarkeit aller späteren Mails, weil Postfachanbieter Absender mit vielen ungültigen Adressen abstrafen. Mehr zum Kanal unter E-Mail-Marketing. Ein Double-Opt-in gehört zu jeder Newsletter-Anmeldung, auch auf einer neuen Website. Wie Anmeldungen als Ziel gemessen werden, ohne die Einwilligung zu umgehen, ist Thema beim Conversion-Tracking.
Weiterführende Seite
E-Mail-MarketingHäufige Fragen zu Double-Opt-in
Nicht ausdrücklich. Das UWG verlangt eine Einwilligung für Massenwerbung per E-Mail, und der Versender muss sie belegen können. Das Double-Opt-in ist der übliche und einfachste Nachweis. Für Empfänger in der EU gilt es faktisch als Standard.
Dann wird die Adresse nicht in den Verteiler aufgenommen und nach einer gewissen Zeit gelöscht. Eine einmalige Erinnerung ist üblich, weitere Mails ohne Bestätigung sind es nicht.
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