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Glossar · D

Digitale Barrierefreiheit.

Digitale Barrierefreiheit (Web Accessibility) stellt sicher, dass Websites und Apps von allen Menschen genutzt werden können — auch von Personen mit Behinderungen. Ab 2025 ist sie in der EU gesetzlich verpflichtend (European Accessibility Act).

Digitale Barrierefreiheit — ausführlich erklärt

Digitale Barrierefreiheit (Web Accessibility, a11y) bedeutet, dass Websites und Webanwendungen so gestaltet sind, dass sie von allen Menschen genutzt werden können — unabhängig von körperlichen, sensorischen oder kognitiven Einschränkungen. Das umfasst: Screenreader-Kompatibilität (für blinde Nutzer), Tastatur-Navigation (für motorisch eingeschränkte Nutzer), ausreichende Farbkontraste (für sehbehinderte Nutzer), Untertitel für Videos (für gehörlose Nutzer) und klare Sprache (für kognitiv eingeschränkte Nutzer).

Der internationale Standard ist WCAG 2.2 (Web Content Accessibility Guidelines) mit drei Konformitätsstufen: A (Minimum), AA (empfohlen/gesetzlich gefordert) und AAA (optimal). In der EU ist mit dem European Accessibility Act (EAA) ab Juni 2025 WCAG AA für viele digitale Produkte gesetzlich verpflichtend. Die Schweiz hat mit dem Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) eigene Regelungen — Bundesstellen müssen WCAG AA erfüllen, für die Privatwirtschaft gelten zunehmend ähnliche Erwartungen.

Barrierefreiheit verbessert nicht nur die Nutzbarkeit für Menschen mit Behinderungen — sie verbessert die User Experience für alle: Klare Struktur, gute Kontraste und Tastaturnavigation kommen allen Nutzern zugute. Zudem: Google bewertet viele Accessibility-Faktoren positiv für SEO (semantisches HTML, Alt-Texte, Überschriften-Hierarchie). DLM Digital implementiert WCAG-AA-Konformität standardmässig in alle Webprojekte.

Weiterführende Seite

UI/UX Design

Häufige Fragen zu Digitale Barrierefreiheit

Für Bundesstellen und Organisationen des öffentlichen Rechts: Ja (Behindertengleichstellungsgesetz BehiG). Für die Privatwirtschaft: Noch nicht explizit verpflichtend, aber der Trend geht klar in diese Richtung. In der EU gilt ab Juni 2025 der European Accessibility Act (EAA) — Schweizer Unternehmen, die EU-Kunden bedienen, sollten WCAG AA einhalten. Empfehlung: Setzen Sie Barrierefreiheit jetzt um, bevor gesetzliche Pflichten kommen.

Automatisierte Tools: Google Lighthouse (Accessibility-Score), axe DevTools (Browser-Extension), WAVE (Web Accessibility Evaluation Tool). Manuelle Tests: Navigation nur mit Tastatur testen, Screenreader (NVDA, VoiceOver) ausprobieren, Farbkontraste mit Contrast Checker prüfen. Wichtig: Automatisierte Tools finden nur ca. 30–40% aller Barrierefreiheitsprobleme — manuelle Tests und Nutzer-Tests sind unverzichtbar.

Wenn von Anfang an eingeplant: Nur 5–10% Mehraufwand. Nachträgliche Anpassung einer bestehenden Website: 15–30% Mehrkosten. Die grössten Kostentreiber sind nicht technisch (semantisches HTML, ARIA-Labels sind schnell implementiert), sondern inhaltlich: Alt-Texte für alle Bilder, Untertitel für Videos, barrierefreie PDFs. DLM Digital integriert WCAG-AA-Konformität standardmässig — ohne Aufpreis.

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