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Glossar · I

Impressum.

Ein Impressum ist die Angabe auf einer Website, wer hinter dem Angebot steht und wie man diese Person oder Firma erreicht — mit Name oder Firma, Postadresse und E-Mail-Adresse. In der Schweiz ergibt sich die Pflicht für kommerzielle Websites aus dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).

Illustration zu «Impressum»: Dokument «Impressum» ImpressumMuster AGMusterstrasse 12, 8000 Zürichhello@ihre-firma.chUID: CHE-123.456.789Vertretungsberechtigt: A. Muster

Impressum — ausführlich erklärt

Art. 3 Abs. 1 lit. s UWG verlangt von allen, die im elektronischen Geschäftsverkehr Waren, Werke oder Leistungen anbieten, klare und vollständige Angaben über ihre Identität und ihre Kontaktadresse einschliesslich der E-Mail-Adresse. Der Begriff «elektronischer Geschäftsverkehr» wird weit verstanden: Er betrifft nicht nur Onlineshops, sondern auch Firmenwebsites, über die Leistungen angeboten oder Anfragen ausgelöst werden.

Zum Mindestinhalt gehören der vollständige Name oder die Firma gemäss Handelsregister, die Rechtsform bei juristischen Personen, eine Postadresse (kein Postfach allein) und eine E-Mail-Adresse. Üblich und empfehlenswert sind zusätzlich eine Telefonnummer, die Unternehmens-Identifikationsnummer (UID), die Mehrwertsteuernummer sowie bei Gesellschaften die vertretungsberechtigten Personen. Für einzelne Berufe — etwa Gesundheitsberufe oder Anwälte — können zusätzliche Angaben wie Bewilligungen oder Aufsichtsbehörden sinnvoll oder vorgeschrieben sein.

Das Impressum muss leicht auffindbar sein. Bewährt hat sich ein Link mit der Bezeichnung «Impressum» im Footer jeder Seite. Es ist von der Datenschutzerklärung zu unterscheiden, die erklärt, wie Personendaten bearbeitet werden — siehe Datenschutzgesetz (DSG). Beide Seiten können verlinkt nebeneinander stehen, sollten aber inhaltlich getrennt bleiben.

Neben der rechtlichen Seite hat das Impressum eine Vertrauens- und Sichtbarkeitsfunktion. Besucher prüfen damit, ob hinter einem Angebot eine echte Firma steht. Suchmaschinen und KI-Systeme nutzen konsistente Firmenangaben, um ein Unternehmen als Entität zu erkennen — dieselben Angaben wie im Google Business Profile und in Verzeichnissen stärken dieses Bild, siehe NAP. Dieser Eintrag ist eine Begriffserklärung, keine Rechtsberatung.

Beispiel: Impressum mit Lücken

Eine GmbH im Bereich Gebäudetechnik nennt im Impressum nur «Muster Haustechnik», eine Postfachadresse und ein Kontaktformular. Es fehlen die vollständige Firma mit Rechtsform, eine physische Adresse und eine E-Mail-Adresse. Korrigiert steht dort: «Muster Haustechnik GmbH», Strasse und Ort, E-Mail, Telefon, UID und die Namen der Geschäftsführer. Dieselbe Schreibweise wird im Google Business Profile und in der Website-Fusszeile übernommen.

Impressum und Datenschutzerklärung gehören bei jeder neuen Website zur Abnahme. Die Rechtsgrundlagen mit Quellen fasst der Artikel Impressum, Datenschutz, Cookie-Banner zusammen.

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Häufige Fragen zu Impressum

Ja, für alle, die im elektronischen Geschäftsverkehr Waren, Werke oder Leistungen anbieten. Art. 3 Abs. 1 lit. s UWG verlangt klare und vollständige Angaben über Identität und Kontaktadresse einschliesslich E-Mail-Adresse.

Nein. Das UWG nennt ausdrücklich die E-Mail-Adresse. Ein Kontaktformular kann zusätzlich angeboten werden, ersetzt die Adresse aber nicht.

Rein private Websites ohne kommerzielles Angebot fallen grundsätzlich nicht unter die UWG-Pflicht. Sobald Waren oder Leistungen angeboten werden, auch nebenberuflich, gilt sie. Im Zweifel ist ein Impressum die sichere Wahl.

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