Skip to main content

Kontakt

Was interessiert Sie?

Zurück zum Glossar (E)
Glossar · E

EU AI Act.

Der EU AI Act (KI-Verordnung, Verordnung (EU) 2024/1689) ist das erste umfassende Gesetz zur Regulierung künstlicher Intelligenz. Er teilt KI-Anwendungen nach Risiko ein, verbietet einzelne Praktiken, stellt Pflichten für Hochrisiko-Systeme auf und verlangt Transparenz, etwa bei Chatbots und KI-generierten Inhalten. Er kann auch Schweizer Unternehmen betreffen.

Illustration zu «EU AI Act»: Dokument «EU AI Act» EU AI ActRisikoBeispielUnannehmbarSocial ScoringHochBewerber-AuswahlBegrenztChatbotMinimalSpamfilter

EU AI Act — ausführlich erklärt

Der AI Act ist am 1. August 2024 in Kraft getreten und wird gestaffelt anwendbar. Seit dem 2. Februar 2025 gelten die Verbote bestimmter Praktiken, etwa Social Scoring oder manipulative Systeme, und die Regel zur KI-Kompetenz. Seit dem 2. August 2025 gelten Pflichten für Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck. Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten nach Artikel 50, etwa für Chatbots und KI-generierte Inhalte. Mit dem «Digital Omnibus on AI», der Änderungsverordnung (EU) 2026/1744, die am 27. Juli 2026 in Kraft trat, hat die EU mehrere Fristen verschoben: Die Pflichten für eigenständige Hochrisiko-Systeme nach Anhang III gelten neu ab dem 2. Dezember 2027, jene für Hochrisiko-KI in regulierten Produkten nach Anhang I ab dem 2. August 2028. Systeme, die KI-Inhalte erzeugen und schon vor dem 2. August 2026 auf dem Markt waren, haben für die maschinenlesbare Kennzeichnung nach Artikel 50 Absatz 2 bis zum 2. Dezember 2026 Zeit. Die Regel zur KI-Kompetenz wurde abgeschwächt: Anbieter und Betreiber müssen Massnahmen ergreifen, die den Aufbau von KI-Kompetenz unterstützen, ohne ein bestimmtes Niveau garantieren zu müssen. Stand dieser Angaben: 14. Oktober 2026; vor Entscheidungen den aktuellen Rechtstext prüfen.

Das Gesetz arbeitet mit Risikoklassen. Unannehmbares Risiko ist verboten. Hohes Risiko — etwa KI in der Personalauswahl, bei Kreditentscheiden oder in kritischer Infrastruktur — ist erlaubt, aber mit strengen Pflichten zu Dokumentation, Datenqualität, menschlicher Aufsicht und Registrierung. Begrenztes Risiko betrifft vor allem Transparenz: Menschen müssen erkennen können, dass sie mit einem Chatbot sprechen, und Deepfakes sowie bestimmte KI-generierte Inhalte müssen gekennzeichnet werden. Für minimales Risiko, etwa Spamfilter, gibt es keine besonderen Pflichten.

Für Schweizer Unternehmen ist die Verordnung relevant, wenn sie KI-Systeme in der EU anbieten oder wenn die Ergebnisse ihrer KI in der EU verwendet werden. Ein Online-Shop mit Chatbot, der Kunden in Deutschland bedient, fällt damit unter die Transparenzpflicht. Eine rein interne Anwendung ohne EU-Bezug in der Regel nicht.

Die Schweiz hat keinen eigenen AI Act. Der Bundesrat hat am 12. Februar 2025 entschieden, die KI-Konvention des Europarats zu ratifizieren und die nötigen Anpassungen möglichst sektoriell in bestehenden Gesetzen vorzunehmen, ergänzt um nicht verbindliche Massnahmen. Die Vernehmlassungsvorlage dazu soll laut Bund bis Ende 2026 vorliegen; bis ein Gesetz gilt, dürften noch Jahre vergehen. Bis dahin gelten für KI in der Schweiz vor allem das Datenschutzgesetz, das sich laut EDÖB direkt auf KI-gestützte Datenbearbeitungen anwenden lässt, und das übrige bestehende Recht. Dieser Eintrag ist eine allgemeine Einordnung mit Stand 14. Oktober 2026, keine Rechtsberatung.

Beispiel: Chatbot eines Schweizer Onlineshops

Angenommen, ein Schweizer Onlineshop verkauft auch nach Deutschland und Österreich und setzt einen KI-Chatbot für Produktfragen ein. Unter dem AI Act handelt es sich um ein System mit begrenztem Risiko. Praktisch heisst das: Der Chatbot weist zu Beginn klar darauf hin, dass eine KI antwortet, bietet eine Weiterleitung an einen Menschen und erfindet keine Produkteigenschaften. KI-generierte Produktbilder werden nicht als echte Fotos ausgegeben.

Zusätzlich sorgt der Shop dafür, dass die Mitarbeitenden, die den Chatbot betreuen, die Grenzen des Systems kennen. Solche Vorgaben planen wir bei jedem KI-Projekt von Anfang an mit — siehe Chatbot erstellen lassen. Für Schulung und Grundlagen im Team eignet sich ein KI-Workshop; für die Einordnung eines konkreten Vorhabens die KI-Beratung.

Weiterführende Seite

KI-Beratung Schweiz

Häufige Fragen zu EU AI Act

Ja, wenn ein Schweizer Unternehmen KI-Systeme in der EU in Verkehr bringt oder wenn die Ergebnisse seiner KI-Systeme in der EU verwendet werden. Rein auf die Schweiz beschränkte Anwendungen fallen grundsätzlich nicht darunter. Im Einzelfall sollte eine Fachperson die Anwendbarkeit prüfen.

Wenn er Nutzer in der EU erreicht: ja. Seit dem 2. August 2026 verlangt Artikel 50 des AI Act, dass Menschen erkennen, dass sie mit einer KI interagieren — sofern das nicht ohnehin offensichtlich ist. Der Digital Omnibus hat diese Frist nicht verschoben. Ein klarer Hinweis zu Beginn des Gesprächs ist auch unabhängig vom Gesetz gute Praxis.

Nein, Stand Oktober 2026 nicht. Der Bundesrat setzt auf die Ratifizierung der KI-Konvention des Europarats und auf gezielte Anpassungen bestehender Gesetze; die Vernehmlassungsvorlage ist bis Ende 2026 angekündigt. Bis dahin gelten insbesondere das Datenschutzgesetz sowie allgemeines Zivil- und Wettbewerbsrecht.

Bereit für Ihr Projekt?

Wenden Sie dieses Wissen auf Ihre Website an — DLM Digital hilft Ihnen dabei.