Wem gehört eigentlich die Website? Code, Inhalte, Domain und Daten im Vergleich
«Die Website gehört uns» ist selten eine Aussage, sondern meistens eine Annahme. Tatsächlich zerfällt Eigentum an einem Webauftritt in vier getrennte Ebenen, die bei Baukasten, WordPress und Eigenentwicklung völlig unterschiedlich verteilt sind. Mit einer Ausstiegsrechnung und sechs Sätzen für den Vertrag.

Die Frage «wem gehört unsere Website» hat keine einzelne Antwort, weil eine Website kein einzelnes Ding ist: Sie zerfällt in vier voneinander unabhängige Ebenen — Domain, Inhalte, Code samt Design und die Daten der Nutzerinnen und Nutzer — und diese vier gehören in der Praxis regelmässig verschiedenen Parteien. Wer nur einen Vertrag über «die Website» hat, hat für höchstens eine dieser Ebenen etwas geregelt.
Das fällt jahrelang nicht auf. Es fällt genau an drei Tagen auf: wenn die Agentur gewechselt wird, wenn die Plattform gewechselt wird, oder wenn das Unternehmen verkauft wird. Dieser Artikel geht die vier Ebenen einzeln durch, zeigt, wie sie sich bei Baukasten, WordPress und Eigenentwicklung unterscheiden, und endet mit den Sätzen, die in einen Vertrag gehören.
Die vier Ebenen im Überblick
Eigentum an einer Website verteilt sich auf vier Ebenen, von denen ihr nur die erste vollständig kontrollieren könnt und die vierte am häufigsten vergesst. Die folgende Übersicht zeigt, wie sich die Lage je nach gewähltem Weg verschiebt.
| Ebene | Baukasten | WordPress | Eigenentwicklung |
|---|---|---|---|
| Domain | euch, wenn richtig eingetragen | euch, wenn richtig eingetragen | euch, wenn richtig eingetragen |
| Inhalte (Text, Bild) | euch, mit weiter Plattformlizenz | euch | euch |
| Code und Design | Plattform | Kern unter GPL, Themes und Plugins je nach Lizenz | euch, wenn vertraglich geregelt |
| Daten (Kontakte, Analytics, Shop) | Export je nach Funktion begrenzt | vollständiger Datenbankzugriff | vollständiger Datenbankzugriff |
Die Zeile, die in Gesprächen am meisten überrascht, ist die letzte. Wer eine Website betreibt, sammelt Daten — Kontaktanfragen, Newsletter-Adressen, Bestellungen, Nutzungsverhalten. Diese Daten sind für die meisten Unternehmen wertvoller als der Code, und sie werden beim Plattformwechsel als Erstes vergessen.
Die Domain: die einzige Ebene, die immer euch gehören kann
Die Domain gehört der Person oder Firma, die im Register als Inhaber eingetragen ist — nicht der, die die Rechnung bezahlt, und nicht der, die sie technisch verwaltet. Das ist die wichtigste und zugleich am einfachsten zu prüfende Aussage dieses Artikels: Eine WHOIS-Abfrage auf eure eigene Domain dauert dreissig Sekunden.
Wir sehen bei Übernahmen regelmässig Domains, die auf die frühere Agentur eingetragen sind. Das ist meistens keine böse Absicht, sondern entstanden, weil «die Agentur macht das» der bequemste Weg war. Die Folge ist trotzdem dieselbe: Beim Wechsel hängt der Umzug am Wohlwollen einer Partei, die gerade einen Kunden verliert. Und wer während einer laufenden Kündigung die Domain zurückholen muss, verhandelt aus der schwächsten möglichen Position.
Die Korrektur ist einfach. Ihr lasst euch als Inhaber eintragen, ihr behaltet den Zugang zum Registrar-Konto selbst, und die Agentur bleibt bei Bedarf technischer Kontakt. Plant den Umzug ausserdem nie auf den letzten Tag: Nach einem Inhaber- oder Registrarwechsel greifen bei vielen Endungen Sperrfristen, in denen eine weitere Übertragung blockiert ist.
Die drei Zugänge, die euch selbst gehören müssen
Registrar-Konto der Domain, DNS-Verwaltung und der Zugang zur Analytics- beziehungsweise Search-Console-Property. Diese drei sind unabhängig von der Plattform, kosten nichts und entscheiden im Ernstfall darüber, ob ein Wechsel ein Termin oder ein Streitfall ist.Die Inhalte: euch, aber mit einer Lizenz, die weiter reicht als gedacht
Eure Texte, Bilder und Videos bleiben urheberrechtlich eure, unabhängig davon, auf welcher Plattform sie liegen — gleichzeitig räumt ihr Baukästen mit der Zustimmung zu den Nutzungsbedingungen eine Lizenz ein, die deutlich weiter geht als «zum Betrieb der Website erforderlich».
Das lässt sich am veröffentlichten Text nachlesen. Die Squarespace Terms of Service stellen zunächst klar: «Your User Content stays yours, except for the limited rights that enable us to provide, improve, promote and protect the Services.» Die eingeräumten Rechte werden dann allerdings als «non-exclusive, worldwide, perpetual, irrevocable, royalty-free, sublicensable, transferable right and license to use, host, store, reproduce, modify, create derivative works» beschrieben. Zusätzlich behält sich das Unternehmen eine dauerhafte, weltweite, gebührenfreie Lizenz vor, jede Version eurer Websites für das eigene Marketing zu verwenden.
Das ist branchenüblich und in Teilen technisch notwendig — ohne Vervielfältigungsrecht kann keine Plattform eine Seite ausliefern, ohne Bearbeitungsrecht kein Bild in mehreren Grössen erzeugen. Wichtig ist die praktische Konsequenz: «perpetual» und «irrevocable» bedeuten, dass diese Lizenz eine Kündigung überlebt. Wer Inhalte mit Vertraulichkeitsbezug oder starkem Markenwert veröffentlicht, sollte das wissen, statt es später zu erfahren.
Für die eigene Basis gilt das nicht, dafür gilt dort eine andere Regel: Bilder, Schriften und Illustrationen, die eine Agentur einkauft, kommen mit ihrer eigenen Lizenz. Eine Stockfoto-Lizenz auf den Namen der Agentur überträgt sich nicht automatisch auf euch. Lasst euch die Lizenzbelege mit dem Projekt übergeben.
Code und Design: hier trennen sich die drei Wege wirklich
Beim Code endet das Eigentum im Baukasten vollständig, ist bei WordPress durch die Lizenz geregelt und bei Eigenentwicklung reine Vertragssache — das ist die Ebene, auf der die drei Wege sich substanziell unterscheiden.
Baukasten. Squarespace formuliert es in den eigenen Nutzungsbedingungen ohne Umschweife: «Squarespace owns the Templates.» Der Dienst selbst ist urheberrechtlich geschützt, und Nutzerinnen und Nutzer verpflichten sich, keine abgeleiteten Werke davon zu erstellen. Ihr mietet also ein funktionierendes System, ihr besitzt es nicht. Das ist ein fairer Handel, solange man ihn kennt.
WordPress. Der Kern steht unter der GPL, einer Lizenz, die euch Nutzung, Veränderung und Weitergabe ausdrücklich erlaubt. Der Haken liegt bei den Erweiterungen: kommerzielle Themes und Plugins kommen mit eigenen Bedingungen, häufig als Jahreslizenz pro Domain. Läuft die Lizenz aus, laufen Updates aus — die Seite funktioniert weiter, aber ungepatcht. Wer WordPress betreibt, sollte deshalb eine Liste führen, welche Erweiterung wann welche Lizenz braucht.
Eigenentwicklung. Hier gehört euch der projektspezifische Code, wenn es im Vertrag steht, und andernfalls ist die Lage unklar. Verlangt einen ausdrücklichen Satz über uneingeschränkte, übertragbare Nutzungs- und Bearbeitungsrechte am für euch entwickelten Code. Beachtet gleichzeitig die Realität: Fast jedes moderne Projekt nutzt Open-Source-Bausteine, die nicht «euch gehören», sondern unter ihren eigenen Lizenzen weiterlaufen. Das ist unproblematisch, solange die Lizenzen dokumentiert sind. Wie wir Projekte aufsetzen und was dabei an euch übergeht, steht auf unserer Seite zur KI-gestützten Entwicklung; den Weg über einen validierten Prototypen beschreiben wir unter Prototyp und Validierung.
Der Test, ob der Code wirklich euch gehört
Fragt eure Agentur nach einem eigenen Zugang zum Code-Repository. Nicht nach einer ZIP-Datei am Projektende, sondern nach einem Konto mit Leserechten ab Tag eins. Wer das ohne Diskussion einrichtet, hat nichts zu verbergen. Wer es vertagt, hat eine Antwort gegeben.Was der Ausstieg tatsächlich kostet
Der Preis für ungeklärtes Eigentum fällt nicht beim Start an, sondern beim Wechsel — und er wird in Arbeitsstunden bezahlt, nicht in Lizenzgebühren. Die folgende Aufstellung rechnet einen Umzug von einer vierzigseitigen Baukasten-Website auf eine eigene Basis durch. Sie beruht auf unserer Erfahrung und auf dem, was die Exportfunktion dokumentiert hergibt, nicht auf einer Marktstudie.
| Arbeitsschritt | Aufwand | Warum |
|---|---|---|
| Textexport und Übernahme | 3 h | Text- und Bildblöcke sind im Export enthalten |
| Blogbeiträge übernehmen | 2 h | eine Blog-Seite ist exportierbar |
| Shop- und Produktseiten nachbauen | 12 h | Produktseiten sind laut Hilfeartikel nicht im Export |
| Sonderseiten (Index, Kalender, Album) | 8 h | ebenfalls nicht im Export |
| Kopf- und Fusszeilen je Seite | 4 h | seitenspezifische Bereiche kommen nicht mit |
| Stileinstellungen und eigenes CSS | 6 h | nicht exportierbar, wird nachgebaut |
| Weiterleitungen für 40 URLs | 3 h | sonst gehen bestehende Rankings verloren |
| Kontroll-Durchgang und Abnahme | 4 h | Links, Formulare, Darstellung |
| Summe | 42 h |
42 Stunden zu einem kalkulatorischen Ansatz von CHF 140 sind rund CHF 5'900 — und davon entfallen nur 5 Stunden auf das, was die Exportfunktion tatsächlich liefert. 37 Stunden, also knapp 88 Prozent, sind Nachbau von Dingen, die technisch existieren, aber die Plattform nicht verlassen. Genau darin besteht der Bindungseffekt: nicht in einer Vertragsklausel, sondern in einer Exportgrenze.
Diese Rechnung ist kein Argument gegen Baukästen. Sie ist ein Argument dafür, den Posten zu kennen, bevor man ihn zahlt. Wenn ihr wissen wollt, wie eure aktuelle Seite in diesem Punkt dasteht, ist ein Website-Audit der schnellste Weg zu einer belastbaren Antwort. Den Kostenrahmen für den Neubau haben wir unter Webdesign-Preise offengelegt, den Ablauf unter Website erstellen lassen.
Die sechs Sätze, die in den Vertrag gehören
Ein Vertrag klärt Eigentum dann vollständig, wenn er alle vier Ebenen einzeln benennt statt pauschal «die Website» — sechs Sätze reichen dafür aus.
Erstens: Der Auftraggeber ist Inhaber der Domain; der Auftragnehmer wird höchstens als technischer Kontakt geführt. Zweitens: Alle Rechte an den vom Auftraggeber gelieferten Inhalten bleiben beim Auftraggeber, und Nutzungsrechte an eingekauften Medien werden mit Belegen übertragen. Drittens: Der Auftraggeber erhält uneingeschränkte, übertragbare Nutzungs- und Bearbeitungsrechte am projektspezifisch entwickelten Code; verwendete Open-Source-Komponenten werden mit ihren Lizenzen dokumentiert. Viertens: Der Auftraggeber erhält ab Projektbeginn eigene Zugänge zu Repository, Hosting, DNS und Analytics. Fünftens: Bei Vertragsende werden Code, Datenbank, Medien und Dokumentation in einem gängigen Format übergeben, und zwar innerhalb einer festen Frist. Sechstens: Der Auftragnehmer darf das Projekt als Referenz zeigen — oder eben nicht, wenn ihr das nicht wollt.
Der fünfte Satz ist der wichtigste und der am häufigsten fehlende. «Herausgabe bei Vertragsende» klingt selbstverständlich und ist es nicht. Wer diesen Satz vor Projektstart verhandelt, verhandelt ihn entspannt. Wer ihn nachher braucht, verhandelt ihn unter Druck. Wir schreiben ihn in jedes Angebot, und was wir sonst noch offen legen, steht auf unserer Seite zur Web-Agentur und zur Vibe-Coding-Agentur.
Fazit
Wem die Website gehört, ist keine juristische Spitzfindigkeit, sondern eine Betriebsfrage. Vier Ebenen, vier Antworten: Die Domain kann und soll immer vollständig euch gehören. Die Inhalte gehören euch, aber Plattformlizenzen reichen weiter, als der Begriff «Eigentum» vermuten lässt. Der Code gehört im Baukasten der Plattform, bei WordPress teils euch und teils den Lizenzgebern, bei Eigenentwicklung euch, sofern der Vertrag es sagt. Die Daten gehören euch — solange ihr an sie herankommt.
Die praktische Empfehlung ist unspektakulär: Prüft heute den Domain-Eintrag, listet die drei Zugänge auf, die euch gehören müssen, und lest im Vertrag nach, was bei Vertragsende herausgegeben wird. Diese drei Handgriffe kosten eine Stunde. Sie sind dieselbe Sorte Entscheidung wie die zwischen Kaufen und Selbstbauen, die wir in Make-or-Buy bei Software durchgerechnet haben: unangenehm früh, aber deutlich billiger als spät.
Häufige Fragen
Wem gehört die Domain, wenn die Agentur sie registriert hat?+
Dem, der im Register als Inhaber eingetragen ist — nicht dem, der die Rechnung bezahlt. Wenn die Agentur sich selbst als Inhaber eingetragen hat, gehört die Domain rechtlich der Agentur, auch wenn ihr sie seit Jahren nutzt und bezahlt. Prüft den Eintrag über eine WHOIS-Abfrage und lasst euch als Inhaber eintragen. Die Agentur kann problemlos als technischer Kontakt bleiben.
Gehören mir meine Texte und Bilder auf einer Baukasten-Website?+
Ja, die Urheberrechte bleiben bei euch. Gleichzeitig räumt ihr der Plattform mit den Nutzungsbedingungen eine sehr weit reichende Lizenz ein. Die Squarespace Terms of Service formulieren es als «non-exclusive, worldwide, perpetual, irrevocable, royalty-free, sublicensable, transferable» — und behalten sich zusätzlich eine dauerhafte Lizenz vor, eure Website für eigenes Marketing zu zeigen.
Bekomme ich bei einer Agentur den Quellcode?+
Nur wenn es im Vertrag steht. Ohne Regelung ist die Rechtslage unklar, und in der Praxis entscheidet, wer Zugriff auf das Code-Repository und die Deployment-Umgebung hat. Verlangt einen Satz, der euch die uneingeschränkten Nutzungs- und Bearbeitungsrechte am projektspezifischen Code zusichert, plus einen eigenen Zugang zum Repository ab dem ersten Tag.
Was ist der teuerste Teil eines Plattformwechsels?+
Nicht der Export der Texte, sondern der Nachbau von allem, was nicht exportiert wird. Bei Squarespace umfasst der Export laut eigenem Hilfeartikel Layout-Seiten, eine Blog-Seite mit Beiträgen sowie Text- und Bildblöcke — nicht aber Produktseiten, Index- und Kalenderseiten, seitenspezifische Kopf- und Fusszeilen, Stileinstellungen und eigenes CSS. Diese Teile sind Handarbeit.
Über den Autor
Daniel MüllerSenior Developer & SEO-Stratege
Daniel Müller ist Senior Developer und SEO-Stratege bei DLM Digital in Zürich. Mit über 10 Jahren Erfahrung in Webentwicklung, SEO, GEO/AEO und KI-Integration begleitet er Schweizer KMU bei der digitalen Transformation. Im DLM Magazin schreibt er über KI, Vibe Coding und moderne Suchmaschinen-Sichtbarkeit.

