Domain kaufen in der Schweiz: .ch-Domain, Registrar und typische Fallen
Eine .ch-Domain kostet im ersten Jahr weniger als ein Kaffee zu zweit. Teuer wird sie erst, wenn der falsche Name als Inhaber eingetragen ist, die DNS-Zone bei der Agentur liegt oder der Transfercode im Postfach einer Person landet, die längst nicht mehr im Unternehmen arbeitet.

Eine Domain kauft ihr in der Schweiz bei einem Registrar, also einem Anbieter, den die Registrierungsstelle Switch für .ch-Domains anerkannt hat. Das dauert fünf Minuten und kostet im ersten Jahr oft nur ein paar Franken. Die wichtigere Frage ist, wer dabei als Inhaber eingetragen wird und wer später den Zugang zum Registrar-Konto und zur DNS-Verwaltung hat. An diesen zwei Punkten scheitern Agenturwechsel, E-Mail-Umzüge und Firmenverkäufe, nicht am Preis.
Dieser Artikel führt durch den Kauf, klärt den Unterschied zwischen .ch und .swiss und zeigt die fünf Fallen, die uns bei Website-Übernahmen am häufigsten begegnen. Rechtliche Fragen zu Markenrechten behandelt er nicht, dafür braucht es im Streitfall eine Anwältin oder einen Anwalt.
Wer bei .ch was macht: Registry, Registrar, Inhaber
Beim Domainkauf sind drei Rollen beteiligt, und fast jedes spätere Problem entsteht, weil zwei davon verwechselt werden.
Die Registry ist Switch. Laut nic.ch verwaltet Switch «als offizielle Registrierungsstelle» alle Domains mit der Endung .ch, im Auftrag des Bundesamts für Kommunikation (BAKOM). Switch führt das Register, verkauft aber nichts mehr an Endkunden: Der Direktverkauf wurde per 1. Januar 2015 eingestellt, und seither läuft die «Registrierung und Verwaltung aller .ch-Domain-Namen ausschliesslich über die anerkannten Registrare» (nic.ch, Stand: 2026-09-23).
Der Registrar ist der Anbieter, bei dem ihr die Domain bestellt und bezahlt: ein Hoster, ein Domainhändler oder die Agentur, die als Wiederverkäuferin eines Registrars auftritt. Er meldet eure Domain bei Switch an und stellt euch ein Kundenkonto zur Verfügung.
Der Inhaber, im Schweizer Sprachgebrauch auch Halter genannt, ist die Person oder Firma, der die Domain rechtlich zusteht. Diese Angabe entscheidet. Wenn eure Agentur die Domain für euch bestellt und dabei ihren eigenen Firmennamen einträgt, gehört die Domain der Agentur, auch wenn ihr sie seit zehn Jahren bezahlt. Warum das bei allen Teilen einer Website so ist, haben wir in Wem gehört eigentlich die Website? ausführlicher beschrieben.
Eine Einschränkung beim Wohnsitz gibt es für .ch nicht. Switch schreibt in den eigenen FAQ: «Man muss nicht Schweizer/Schweizerin sein oder Wohn-/Firmensitz in der Schweiz haben, um einen .ch-Domain-Namen zu registrieren.»
.ch oder .swiss: zwei Endungen, zwei Regelwerke
.ch ist die Länderendung der Schweiz, offen für alle, günstig und von den meisten Menschen in der Schweiz als Standard erwartet. .swiss ist eine eigene Endung, die das BAKOM selbst als Registerbetreiberin führt, und sie hat Zulassungsbedingungen.
Organisationen brauchen für .swiss eine Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) und einen sachlichen Bezug zum gewünschten Namen, etwa die im Handelsregister eingetragene Firma oder eine Marke. Seit dem 1. Januar 2024 können auch Privatpersonen mit Wohnsitz in der Schweiz oder Schweizer Staatsangehörigkeit .swiss-Domains beantragen, wenn der Name einen ihrer Namen enthält (BAKOM und nic.swiss, Stand: 2026-09-23). Jedes Gesuch wird ausserdem veröffentlicht: Während 20 Tagen können andere ein Gesuch für denselben Namen stellen oder Einspruch erheben.
| Kriterium | .ch | .swiss |
|---|---|---|
| Registerbetreiber | Switch im Auftrag des BAKOM | BAKOM |
| Wer darf registrieren | alle, weltweit | Organisationen mit UID; Privatpersonen mit Wohnsitz CH oder Schweizer Staatsangehörigkeit |
| Namensbezug nötig | nein | ja (Firma, Marke oder eigener Name) |
| Wartezeit | sofort | 20 Tage öffentliche Prüfung |
| Preis-Beispiel Hostpoint | CHF 5.00 erstes Jahr, CHF 15.00 Verlängerung | CHF 90.00 erstes Jahr |
Preise inklusive MWST, abgerufen auf hostpoint.ch, Stand: 2026-09-23. Andere Registrare verlangen andere Beträge; wir nennen Hostpoint nur als nachprüfbares Beispiel, nicht als Empfehlung.
Für ein KMU ist die Entscheidung in der Regel einfach: Die .ch-Domain ist die Hauptadresse. .swiss lohnt sich als zusätzliche Adresse, wenn ihr eine Marke international als Schweizer Herkunft positionieren wollt und die Zulassung ohnehin erfüllt. Sie ersetzt die .ch-Domain nicht, weil Menschen euren Namen weiterhin mit .ch eintippen werden.
Schritt für Schritt: eine .ch-Domain sauber kaufen
Der Kauf selbst ist Routine. Sauber wird er durch drei Entscheidungen, die ihr vor dem Klick auf «bestellen» trefft.
1. Das Konto gehört dem Unternehmen, nicht einer Person. Legt das Registrar-Konto mit einer Funktionsadresse an, etwa it@ oder admin@eurefirma.ch, nicht mit der privaten Adresse der Geschäftsführerin oder des Praktikanten. Transfercodes, Ablaufwarnungen und Bestätigungslinks gehen an diese Adresse. Wer sie nicht mehr lesen kann, verliert im Ernstfall die Domain.
2. Als Inhaber steht die Firma. Tragt den Firmennamen genau so ein, wie er im Handelsregister steht. Eine Agentur darf technischer Kontakt sein, Inhaber ist sie nie.
3. Verlängerung automatisch, Zahlungsmittel aktuell. Die meisten Domainverluste bei KMU sind keine Streitfälle, sondern abgelaufene Kreditkarten. Nach der Löschung liegt eine .ch-Domain laut Switch 40 Tage in einer Übergangsfrist, in der der bisherige Inhaber sie wiederherstellen kann. Danach ist sie frei, und bei einem gut eingeführten Namen wartet oft schon jemand darauf.
Danach folgen DNS-Einträge für Website und E-Mail. Wenn ihr eine neue Website baut, nimmt euch das in der Regel der Entwicklungspartner ab. Wie der Ablauf bei uns aussieht, steht unter Website erstellen lassen; für kleinere Auftritte mit wenigen Seiten unter Homepage erstellen lassen.
Fünf Minuten, die sich lohnen
Loggt euch heute beim Registrar ein und prüft drei Felder: Inhaber, E-Mail-Adresse für Kontoverwaltung und Ablaufdatum. Wenn ihr keinen Zugang habt, ist das das eigentliche Ergebnis dieser Prüfung.Die fünf typischen Fallen
Die folgenden Muster sehen wir bei Übernahmen bestehender Websites regelmässig. Keines davon ist böswillig entstanden, aber alle werden teuer, sobald sich etwas ändert.
Falle 1: Die Agentur ist Inhaberin. Die bequemste Lösung beim Start war, dass die Agentur «das mit der Domain macht». Beim Wechsel hängt der Umzug dann am Wohlwollen einer Partei, die gerade einen Kunden verliert. Korrektur: Halterwechsel beim Registrar beantragen, solange die Zusammenarbeit gut läuft.
Falle 2: Die WHOIS-Kontrolle, die nichts mehr zeigt. Viele Checklisten raten noch, den Inhaber per WHOIS zu prüfen. Für .ch funktioniert das nicht mehr: Seit dem 1. Januar 2021 werden bei registrierten .ch-Domains keine Personendaten mehr bekannt gegeben, sichtbar sind nur der Registrar und technische Angaben (nic.ch, Stand: 2026-09-23). Wer sich auf diese Kontrolle verlässt, sieht nicht, ob die Domain auf die Agentur eingetragen ist.
Falle 3: Der Transfercode geht ins Leere. Für den Wechsel zu einem anderen Registrar braucht ihr einen Transfercode, auch Auth-Code genannt. Ihr erhaltet ihn vom bisherigen Registrar und gebt ihn beim neuen ein. Er geht an die hinterlegte Kontaktadresse. Wenn das die Adresse einer ausgetretenen Mitarbeiterin ist, beginnt ein Identifikationsverfahren statt eines Fünf-Minuten-Wechsels.
Falle 4: DNS liegt woanders als die Domain. Registrar und DNS-Verwaltung können bei zwei verschiedenen Anbietern liegen. Wer nur den Registrar-Zugang hat, aber nicht die DNS-Zone, kann weder die Website auf einen neuen Server zeigen lassen noch E-Mail umziehen. Die DNS-Zone ist deshalb die wichtigste Stelle überhaupt: Dort steht, wohin die Domain für Website, Mail und Verifizierungen wie die Google Search Console zeigt.
Falle 5: Tippfehler- und Markendomains fehlen. Wer eure Marke als .ch-Domain mit Bindestrich oder mit einem typischen Tippfehler registriert, kann Besucherinnen und E-Mails abfangen. Für ein KMU reicht meist eine kurze Liste: die Hauptdomain, eine Variante mit oder ohne Bindestrich, und bei starker Marke die .swiss-Adresse. Alles zeigt per 301-Weiterleitung auf die Hauptdomain.
Registrar wechseln, ohne dass etwas ausfällt
Ein Registrarwechsel ändert nur, wer die Domain verwaltet und wer die Verlängerung in Rechnung stellt. Website und Postfächer laufen weiter, solange die DNS-Einträge unverändert bleiben. Genau darauf muss man achten.
Die sichere Reihenfolge sieht so aus:
- DNS-Zone exportieren oder abschreiben. Alle Einträge, besonders MX (E-Mail), SPF, DKIM und DMARC sowie die Verifizierungs-Einträge von Google, Microsoft und anderen Diensten.
- Zone beim neuen Anbieter vorbereiten, identisch zur alten.
- Transfercode beim bisherigen Registrar anfordern und beim neuen eingeben.
- Nach dem Transfer prüfen, ob die Nameserver auf die vorbereitete Zone zeigen, und Website sowie E-Mail-Versand testen.
- Nichts auf den letzten Tag legen. Nach einem Transfer ist eine weitere Übertragung bei vielen Endungen für eine Frist gesperrt, und eine laufende Kündigung verschiebt die Verhandlungsposition zu euren Ungunsten.
Der häufigste Ausfall beim Registrarwechsel ist kein technischer Fehler, sondern ein vergessener MX- oder DKIM-Eintrag. Die Website läuft, aber Rechnungen landen beim Empfänger im Spam-Ordner, und niemand merkt es eine Woche lang.
Domain, Hosting und Datenstandort sind drei verschiedene Dinge
Wer eine .ch-Domain kauft, hat damit weder die Website in der Schweiz gehostet noch eine Aussage über den Speicherort von Daten gemacht. Die Domain ist nur der Name. Wo die Website läuft und wo Formularanfragen gespeichert werden, entscheidet das Hosting. Welche Anbieter dabei in Frage kommen und was das Schweizer Datenschutzgesetz wirklich verlangt, steht in Hosting in der Schweiz: DSG-konforme Anbieter im Check.
Praktisch bedeutet das: Ihr könnt Domain, DNS und Hosting bei einem einzigen Schweizer Anbieter bündeln, was die Übersicht erleichtert. Ihr könnt sie aber auch trennen, etwa Domain und DNS bei einem Registrar, Hosting bei einem spezialisierten Anbieter. Beides ist legitim. Wichtig ist nur, dass alle drei Zugänge auf das Unternehmen laufen und dokumentiert sind. Zusammen mit dem SSL-Zertifikat, das heute bei fast allen Hostern kostenlos dabei ist, ist das die technische Grundausstattung einer Website.
Mit dem Kauf der Domain entstehen übrigens noch keine Pflichten auf der Website selbst. Die kommen, sobald sie online ist: Impressum, Datenschutzerklärung und Cookie-Hinweise haben wir in einem eigenen Artikel als Checkliste zusammengestellt.
Checkliste für die Übergabe an eine Agentur
Wenn ihr mit einer Agentur zusammenarbeitet, gehört die Domain in den Vertrag. Diese vier Punkte reichen:
- Inhaber der Domain ist der Auftraggeber, die Agentur höchstens technischer Kontakt.
- Der Auftraggeber hat einen eigenen Zugang zum Registrar-Konto und zur DNS-Verwaltung, ab dem ersten Tag.
- Änderungen an der DNS-Zone werden dokumentiert, mindestens mit Datum und Zweck.
- Bei Vertragsende gibt die Agentur alle Zugänge innerhalb einer festen Frist zurück und liefert einen Export der DNS-Zone.
Das kostet in der Verhandlung nichts und spart beim Wechsel Wochen. Wir legen diese Punkte in jedem Webprojekt offen; wie wir Budgets für Websites rechnen, steht unter Webdesign-Preise.
Fazit
Eine Domain in der Schweiz zu kaufen ist billig und schnell. Teuer wird sie erst durch das, was beim Kauf nicht geregelt wurde: ein falscher Inhaber, ein Konto an einer persönlichen E-Mail-Adresse, eine DNS-Zone, auf die ihr keinen Zugriff habt. Die .ch-Domain bleibt für KMU die Standardadresse, .swiss ist eine bewusste Ergänzung mit eigenen Regeln. Und weil die WHOIS-Abfrage bei .ch seit 2021 keinen Inhaber mehr zeigt, gibt es nur eine verlässliche Kontrolle: selbst einloggen und nachsehen.
Häufige Fragen
Wo kaufe ich eine .ch-Domain?+
Bei einem der von Switch anerkannten Registrare. Switch verwaltet als offizielle Registrierungsstelle alle .ch-Domains, verkauft aber seit dem 1. Januar 2015 nicht mehr direkt an Endkunden. Registrierung und Verwaltung laufen ausschliesslich über Registrare; die Liste führt Switch auf nic.ch.
Muss ich in der Schweiz wohnen, um eine .ch-Domain zu registrieren?+
Nein. Switch hält in den eigenen FAQ fest, dass man weder Schweizer Staatsangehörigkeit noch Wohn- oder Firmensitz in der Schweiz braucht, um eine .ch-Domain zu registrieren. Anders bei .swiss: Dort braucht eine Organisation eine Unternehmens-Identifikationsnummer (UID), und Privatpersonen müssen in der Schweiz wohnen oder Schweizer Staatsangehörige sein.
Wie finde ich heraus, auf wen meine .ch-Domain eingetragen ist?+
Nicht mehr über die öffentliche WHOIS-Abfrage. Seit dem 1. Januar 2021 zeigt Switch bei registrierten .ch-Domains keine Personendaten mehr an, sondern nur den Registrar und technische Angaben. Den Inhaber seht ihr im Kundenkonto beim Registrar. Wer keinen eigenen Zugang zu diesem Konto hat, sollte genau das als Erstes ändern.
Was kostet eine .ch-Domain?+
Das legt jeder Registrar selbst fest. Als Beispiel: Hostpoint verlangt für eine .ch-Domain CHF 5.00 im ersten Jahr und CHF 15.00 ab der Verlängerung, jeweils inklusive MWST, und für .swiss CHF 90.00 im ersten Jahr (Stand: 2026-09-23, hostpoint.ch). Massgeblich für die Planung ist der Verlängerungspreis, nicht der Einstiegspreis.
Über den Autor
Daniel MüllerSenior Developer & SEO-Stratege
Daniel Müller ist Senior Developer und SEO-Stratege bei DLM Digital in Zürich. Mit über 10 Jahren Erfahrung in Webentwicklung, SEO, GEO/AEO und KI-Integration begleitet er Schweizer KMU bei der digitalen Transformation. Im DLM Magazin schreibt er über KI, Vibe Coding und moderne Suchmaschinen-Sichtbarkeit.


