Open-Source-Lizenz.
Eine Open-Source-Lizenz legt fest, unter welchen Bedingungen man quelloffene Software nutzen, verändern und weitergeben darf. Verbreitete Lizenzen sind MIT, Apache-2.0 und GPL bzw. AGPL. Sie unterscheiden sich vor allem darin, ob man eigene Änderungen ebenfalls offenlegen muss. Für Texte und Bilder wird oft Creative Commons (etwa CC-BY) verwendet.
Open-Source-Lizenz — ausführlich erklärt
Code auf GitHub ist sichtbar, aber nicht automatisch frei nutzbar. Ohne Lizenz gilt das Urheberrecht: alle Rechte beim Urheber, Nutzung nur mit Erlaubnis. Erst eine Open-Source-Lizenz erteilt diese Erlaubnis allgemein, meist in einer Datei namens LICENSE im Hauptordner. Die Lizenzen lassen sich grob in zwei Familien teilen. Freizügige Lizenzen wie MIT und Apache-2.0 erlauben fast alles, solange der Lizenzhinweis erhalten bleibt. Copyleft-Lizenzen wie GPL und AGPL verlangen, dass abgeleitete Software unter derselben Lizenz weitergegeben wird.
MIT ist die kürzeste und verbreitetste Lizenz: nutzen, ändern, verkaufen, auch in geschlossener Software, solange Copyright-Hinweis und Lizenztext mitgeliefert werden. Apache-2.0 ist ähnlich freizügig, regelt aber zusätzlich ausdrücklich Patentrechte der Mitwirkenden und verlangt, Änderungen zu kennzeichnen und eine allfällige NOTICE-Datei mitzuliefern. Die GPL verlangt, dass wer eine abgeleitete Software weitergibt, auch deren Quellcode unter der GPL zugänglich macht. Die AGPL-3.0 geht einen Schritt weiter: Die Pflicht gilt auch dann, wenn eine geänderte Software Nutzern nur über ein Netzwerk angeboten wird, etwa als Web-App.
Creative Commons ist für Inhalte gedacht, nicht für Software: Texte, Bilder, Daten, Schriften im weiteren Sinn. CC-BY erlaubt jede Nutzung mit Namensnennung, Varianten wie CC-BY-NC schliessen kommerzielle Nutzung aus, CC-BY-SA verlangt Weitergabe unter gleichen Bedingungen. Bei KI-Modellen lohnt besondere Vorsicht: Der Code eines Modells kann unter MIT stehen, die Modellgewichte aber unter einer eigenen Lizenz mit Einschränkungen, etwa nur nicht kommerziell oder mit Nutzungsregeln. Das betrifft gerade lokale Werkzeuge für Text-to-Speech und Bildgenerierung.
Für Firmen heisst das praktisch: Vor dem Einbau fremden Codes die Lizenz lesen und festhalten, welche Bibliotheken unter welcher Lizenz im Projekt stecken. Bei MIT und Apache genügt meist, Lizenzhinweise mitzuliefern. Bei AGPL-Komponenten in einer eigenen Web-App sollte man vorab klären, ob Änderungen offengelegt werden müssten. Wer Software in Auftrag gibt, regelt im Vertrag, welche Open-Source-Teile enthalten sind und wem der eigene Code gehört, siehe Individualsoftware. Diese Übersicht ist keine Rechtsberatung, bei Unklarheiten sollte eine Fachperson die konkrete Lizenz prüfen.
Die wichtigsten Lizenzen im Überblick
MIT: sehr freizügig, kommerzielle Nutzung und geschlossene Weiterentwicklung erlaubt, Lizenzhinweis muss bleiben. Apache-2.0: freizügig wie MIT, dazu ausdrückliche Patentlizenz, Kennzeichnung von Änderungen und NOTICE-Datei. GPL-3.0: Copyleft, wer abgeleitete Software weitergibt, muss den Quellcode unter GPL zugänglich machen. AGPL-3.0: wie GPL, aber auch bei Nutzung über das Netzwerk, also für Web-Apps und SaaS relevant. CC-BY-4.0: für Inhalte, Nutzung mit Namensnennung.
Wenn ein Repository keine Lizenzdatei hat, darf man den Code nicht einfach übernehmen, auch wenn er öffentlich sichtbar ist. Gleiches gilt für Agent Skills und Vorlagen aus fremden Repositories. Wie wir Abhängigkeiten in Kundenprojekten dokumentieren, beschreiben Individualsoftware Schweiz und Web-App entwickeln lassen. Welche Lizenzen die aktuell trendenden Repos verwenden, ordnet GitHub-Trends November 2026 ein.
Beispiel: Ein Startup und eine AGPL-Bibliothek
Ein konstruiertes Beispiel: Ein Zürcher Startup baut eine Web-App für Vereinsverwaltungen und möchte eine quelloffene Bibliothek für Kalenderfunktionen einsetzen. Die Bibliothek steht unter AGPL-3.0. Das Team plant, sie anzupassen und die App als Abo anzubieten, den eigenen Code aber nicht zu veröffentlichen.
Bei der Prüfung fällt auf: Weil die geänderte Bibliothek Nutzern über das Netz angeboten wird, könnte die AGPL verlangen, den Quellcode der Änderungen und je nach Einbindung weiterer Teile offenzulegen. Das Team wählt deshalb eine vergleichbare Bibliothek unter MIT-Lizenz. Alternativ hätte es beim Urheber eine kommerzielle Lizenz anfragen können, die manche Projekte zusätzlich anbieten. Die Entscheidung wird im Projekt dokumentiert.
Weiterführende Seite
Vendor Lock-inHäufige Fragen zu Open-Source-Lizenz
Nur im Rahmen der Lizenz. Bei MIT und Apache-2.0 ist das fast immer möglich, solange Lizenzhinweise mitgeliefert werden. Bei GPL und AGPL können Pflichten zur Offenlegung entstehen. Ohne Lizenzdatei ist die Nutzung grundsätzlich nicht erlaubt.
Beide verlangen, dass abgeleitete Software unter derselben Lizenz mit Quellcode weitergegeben wird. Die GPL greift bei der Weitergabe der Software, die AGPL zusätzlich dann, wenn eine geänderte Software Nutzern über ein Netzwerk angeboten wird, etwa als Web-App.
Ja, CC-BY erlaubt auch kommerzielle Nutzung, verlangt aber eine korrekte Namensnennung mit Lizenzangabe. Varianten mit NC schliessen kommerzielle Nutzung aus, Varianten mit SA verlangen Weitergabe unter gleichen Bedingungen. Die genaue Bezeichnung ist deshalb entscheidend.
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